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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kochkollektivs/Heimatsünde

Stand: 6. August 2021

1. Geltungsbereich

Für alle Geschäfte der Heimatsünde/des Kochkollektivs, nachfolgend Heimatsünde/Kochkollektiv genannt, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die AGB werden auch in zukünftige Verträge einbezogen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind unwirksam.

2. Angebote

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Soweit im Angebot nicht etwas anderes geregelt ist, erlöschen Angebote spätestens vier Monate ab Datum des Angebots.

Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Heimatsünde/des Kochkollektiv zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, wenn und soweit sie nicht nur unerheblichen Einfluss auf den Lieferungs- und Leistungsumfang haben.

 

3. Preise

Es gelten ausschließlich die Preise der Auftragsbestätigung. Liegt im Einzelfall keine Vereinbarung vor, so werden die üblichen Preise berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

4. Teilnehmerzahl

a. Um eine sorgfältige Vorbereitung der Veranstaltung zu sichern, müssen wir darauf bestehen, dass spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl sowie die abschließende Speisen- und Getränkeauswahl schriftlich mitgeteilt werden. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.

b. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Heimatsünde/das Kochkollektiv berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen bzw. angemessen zu erhöhen.

c. Bei Teilnehmerüberschreitungen behalten wir uns vor, über die bestellte Lieferung (für die angemeldete Personenzahl) hinausgehende Nachlieferungen von Speisen, Getränken oder zusätzlichem Material nach den angebotenen Preisen gesondert zu berechnen.

 

5. Leistungen / Warenangebot

Unser umfangreiches Sortiment ist immer saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einige Speisen nicht verfügbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Dieses Angebot ist dann als Vorschlag zu betrachten, den der Kunde nach gewünschter Art und Weise verändern kann.

 

6. Lieferungen & Lieferzeit

a. Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine einzuhalten. Trotzdem kann es bei größter Sorgfalt zu Zeitverschiebungen kommen, die wir nicht beeinflussen können.

b. Besonderheiten wie Baustellen, lange Wege, Treppen über mehrere Etagen, keine oder nicht funktionierende Aufzüge etc. sind durch den Auftraggeber bei der Bestellung, spätestens jedoch 4 Werktage vor Lieferung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können.

c. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zu beschaffen.

d. Die Heimatsünde/das Kochkollektiv haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die Heimatsünde/das Kochkollektiv nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht von vorübergehender Dauer ist, ist die Heimatsünde(das Kochkollektiv zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7. Leihgegenstände / fehlende oder beschädigte Gegenstände

a. Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen durch uns bereitgestellt werden, sind dem Kunden nur für den Zeitpunkt der Veranstaltung geliehen und unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung an uns zurückzugeben.

b. Beschädigte oder verlorengegangene Gegenstände sind mit den Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen bzw. die Reparaturkosten sind zu bezahlen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

9. Zahlung

a. Die Forderungen der Heimatsünde/des Kochkollektivs sind mit Rechnungserhalt fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren verlangt werden. Die Heimatsünde/das Kochkollektiv ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.

b. Bei Aufträgen über 1000 € netto Auftragswert ist vor der Veranstaltung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des erwarteten Auftragswertes bis zum vorgegebenen Zahlungsziel zu leisten. Nach Abschluss der Leistungserbringung bzw. der Veranstaltung wird die Abschlussrechnung erstellt.

10. Stornierung

a. Stornierungen sind bei einem Bestellwert bis zu 1.000,00 € netto bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltung kostenfrei möglich. Ausgenommen hiervon sind Speisen und Getränke, die exklusiv für die stornierte Veranstaltung besorgt wurden.

b. Über 1.000,00 € Nettowert gilt:   

                              

Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierungen

- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des letztgültigen Angebots bzw. Auftragsbestätigung

- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des letztgültigen Angebots bzw. Auftragsbestätigung

- bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 %  des letztgültigen Angebots bzw. Auftragsbestätigung

in Rechnung gestellt.

Danach werden 100 % der Vergütung in Rechnung gestellt.

Enthält der stornierte Vertrag Leistungen, mit deren Erbringung Drittfirmen beauftragt wurden, der gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Drittfirma.

11. Gewährleistung

Wir versichern, dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden.

a. Die Heimatsünde/das Kochkollektiv ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch oder per Email zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellungen nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln kann die Heimatsünde/ das Kochkollektiv nach Ihrer Wahl nachbessern oder kostenlos Warenersatz liefern. Weitergehende Ansprüche kann der Aufraggeber nur dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind.

b. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich.

c. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. Ebenso erstreckt sie sich nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Waren, insbesondere der Lebensmittel.

d. Produktbeschreibungen, Muster und Präsentationen stellen keine Garantieerklärungen oder Eigenschaftszusicherungen dar.

12. Haftung

a. Sind lediglich Planung bzw. Erstellung einer Konzeption Vertragsgegenstand, so ist keinerlei Haftung der Heimatsünde/des Kochkollektivs begründet. Sie steht insoweit nur dafür ein, dass sie in der Lage ist, Planungen bzw. Konzepte entsprechend zu realisieren.

b. Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweises aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Heimatsünde/ des Kochkollektivs oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurde.

13. Sonstiges

a. Musiker- und Künstlergagen sind direkt vom Kunden zu bezahlen. Auch GEMA – Gebühren sind vom Kunden direkt zu übernehmen.

b. Für die Auftragsabwicklung werden die erforderlichen persönlichen Daten des Kunden gespeichert. Der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Selbstverständlich behandeln wir die Daten vertraulich.

c. Die Verkehrssicherungspflicht für die Veranstaltung liegt bei dem Kunden.    

 

14. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.           

15. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An deren Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.

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